Bau-Turbo
Der am 30. Oktober 2025 in Kraft getretene „Bau-Turbo“ (befristet bis Ende 2030) ist eine Änderung des Baugesetzbuchs (§ 246e BauGB), die durch vereinfachte Genehmigungsverfahren und Ausnahmen vom Baurecht den Wohnungsbau beschleunigen und Wohnraum verbilligen soll.
Er ermöglicht den Bau von Wohnungen ohne langwierige Bebauungsplanänderungen, erfordert jedoch die Zustimmung der Gemeinde.
Hier sind die wichtigsten Fakten zum „Bau-Turbo“:
- Ziele: Schnellerer Bau von bezahlbarem Wohnraum, Reduzierung des Verwaltungsaufwands, Beschleunigung von Planungsverfahren auf drei Monate.
- Wirkungsweise: Ermöglicht Abweichungen vom bestehenden Baurecht (§ 246e BauGB) für den Wohnungsbau, auch ohne Anpassung von Bebauungsplänen, oft im Innenbereich.
- Einschränkungen: Kein „Freibrief“ für wildes Bauen; Nachbarschafts- und Umweltbelange müssen beachtet werden, die Gemeinde hat ein Zustimmungsrecht.
- Anwendungsbereich: Konzentriert sich auf den Wohnungsbau, inklusive Erweiterung oder Umnutzung von Gebäuden.
- Finanzielle Entlastung: Es wird mit einer jährlichen Entlastung für Verwaltung, Bürger und Wirtschaft von über 2,5 Milliarden Euro gerechnet.
Obwohl der „Bau-Turbo“ den Wohnungsbau durch entbürokratisierte Prozesse ankurbeln soll, wird der Erfolg stark von der tatsächlichen Anwendung in den Kommunen abhängen. Erste Erfahrungen aus den ersten Monaten zeigten jedoch teils eine zögerliche Umsetzung.